Ihr zuverlässiger Begleiter im Trauerfall

 

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher herzlich willkommen!

 

Im Trauerfall die richtige Balance zwischen Anteilnahme und fachlicher Erfahrung zu finden, Ihnen mit Dienstbereitschaft und Diskretion zur Seite zu stehen – dafür steht der Name Güth in Gelnhausen seit Generationen.

 

Welche Leistungen wir Ihnen bei einem Todesfall schnell und zuverlässig bieten, die Bestattungsarten und Bestattungsorte in unserer Region, dazu finden Sie hier nützliche Informationen.

 

Zu Einzelheiten der Bestattung und geplanten Trauerfeier beraten wir Sie gerne im vertraulichen Gespräch entweder in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen Zuhause.

 

„Sie erreichen uns persönlich auch an Wochenenden und Feiertagen.

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen."

 

Lassen Sie uns wissen, wenn Sie im Trauerfall Unterstützung benötigen.



Trauerbegleitung – Halt geben in schwierigen Zeiten

Beim Bestattungshaus Güth haben Sie von Anfang einen persönlichen Ansprechpartner, der sich umsichtig Ihren Anliegen und Wünschen widmet.

 

Begleitung im Trauerfall bedeutet für uns, Halt zu geben in schwierigen Zeiten. Unser Handeln ist geprägt durch Werte, die auf Würde, Respekt, Individualität und Nachhaltigkeit beruhen. Eine Haltung gegenüber dem verstorbenen Menschen, die auch die Trauernden zu schätzen wissen.


Vorsorge schon jetzt

Geburt und Tod, das sind die einzigen Fixpunkte in unserem Leben. Daher ist es konsequent und zugleich mutig, sich frühzeitig über das Ende des eigenen Lebens Gedanken zu machen.

 

Es gibt viele gute Gründe, durch geeignete Vorsorge diesen Moment zu planen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Beratung dazu wünschen, wenn Sie den Rahmen der Trauerfeierlichkeiten festlegen wollen, Informationen über die geeignete Vorsorge-Finanzierung suchen oder zu anderen Fragen. Gerne beraten wir Sie vertraulich, ohne dass Sie sich vertraglich binden.


Das ist im Todesfall zu tun – bitte denken Sie daran

Als erfahrene Bestatter unterstützen wir Sie weitmöglichst und nehmen Ihnen Behördengänge oder Ähnliches ab. Doch müssen Sie im Sterbefall auch selbst tätig werden und beispielsweise den Arzt verständigen.

 

Was genau zu tun ist, hängt davon ab, ob der Todesfall in der Wohnung oder einer Pflegeeinrichtung eingetreten ist.