Erdbestattung

Die Erdbestattung, auch Beerdigung genannt, ist die älteste bekannte Bestattungsart. Sie ist in Deutschland durch zahlreiche Ländergesetze geregelt. So besteht bei der Erdbestattung z.B. der sogenannte Friedhofszwang, d.h. die Bestattung muss auf einem öffentlichen, meist kommunal oder kirchlich betriebenen  Friedhof erfolgen. Die angebotenen Grabarten richten sich nach der Friedhofsordnung der jeweiligen Gemeinden und können sich bezüglich der Ruhezeiten, der Nutzungsdauer und der Grabgestaltung erheblich voneinander unterscheiden.

 

Bei der Erdbestattung wird der Sarg direkt nach der Trauerfeier auf dem Friedhof in einem Erdbestattungsgrab beigesetzt. Dies erfolgt in der Regel im Beisein der Angehörigen und der Trauergemeinde. Die Gräber werden in Reihen- und in Wahlgräber unterschieden.

 

Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung vorgegeben und können nur begrenzt verlängert werden.

 

In Wahlgräber können je nach Art der gewählten Grabart, mehrere Särge und zusätzlich auch Urnen beigesetzt werden. Je nach Friedhofssatzung können Wahlgräber verlängert und unter Einhaltung der Ruhezeiten auch neu belegt werden. Man unterscheidet zwischen Einzelwahlgräbern, Doppel-, Familien-, Tiefen- und Rasengräbern.