Was Sie genau in einem Todesfall zu tun haben, hängt davon ab, ob der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten ist oder in einer Pflegeeinrichtung.
Bei einem Sterbefall in der Wohnung müssen Sie Ihren Hausarzt oder ausserhalb dessen Sprechzeiten den Ärztlichen Notdienst benachrichtigen. Dieser kommt dann kurzfristig, um den Verstorbenen zu untersuchen und den Leichenschauschein auszustellen. Dafür benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. Erst nach Ausstellung des Leichenschauscheines und einer eventuell gewünschten häuslichen Aussegnung durch einen Pfarrer darf der Verstorbene abgeholt werden. Die Abholung erfolgt dann durch uns, sobald Sie es wünschen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim stehen in der Regel geeignete Aufbewahrungsräume zur Verfügung, sodass mit der Überführung des Verstorbenen gewartet werden kann, bis wir mit Ihnen alles Notwendige besprochen haben.